Die Arbeit der BeA-Stiftung kann durch Spenden und Zustiftungen unterstützt werden. Wir garantieren: 100% Ihrer Spenden gehen an unsere Projektpartner, die jeweils direkt mit den hilfsbedürftigen Menschen vor Ort arbeiten. Die Verwaltungskosten der BeA-Stiftung werden durch die Erträge des Stiftungsvermögens und zweckgebundenen Zuwendungen gedeckt. Die Arbeit des Vorstandes und des Beirates erfolgt ausschließlich ehrenamtlich.
Spenden
Spenden Sie einfach und bequem online oder natürlich auch auf dem klassischen Weg per Überweisung. Ihre Spende kommt in jedem Fall an und geht zu 100% an die jeweiligen Projektpartner, die vor Ort mit den hilfsbedürftigen Menschen arbeiten. Wie genau Sie uns unterstützen können und was wir mit unseren Spenden machen lesen Sie auf dieser Seite.
100% Spende
Spendenoptionen
Gefallen Ihnen nicht alle Projekte der BeA-Stiftung, haben Sie die auch Möglichkeit, nur ein bestimmtes Projekt zu unterstützen. Natürlich können Sie Ihre Spende auch auf Ihre beiden Lieblingsprojekte aufteilen. Geben Sie bei der Zahlung einfach Ihr(e) Lieblingsprojekt(e) an. Geben Sie nichts an, verteilen wir ihre Spende gleichmäßig auf die drei Projekte, die wir in diesem Jahr fördern. Beispiele dazu sehen sie weiter unten bei den Infos zur Überweisung.
Spendenbescheinigung
Da unsere Stiftung vom deutschen Finanzamt offiziell als gemeinnützig anerkannt ist, bekommen Sie für Ihre Spende eine Zuwendungsbestätigung, die Sie bei Ihrer Steuererklärung angeben können. Geben Sie dazu bei der Überweisung unbedingt Ihre vollständige Adresse mit an.
Zahlungsmittel
- Überweisung (Infos siehe unten)
- Lastschrift (online)
- Paypal (online)
- Bar bei einem unserer Mitglieder
Stiftungskapital
Das Stiftungskaptial ist in verschiedenen, soliden Fonds angelegt, die mindestens ein Mal jährlich ihren Gewinn ausschütten. Die gesamten Ausschüttungen teilen wir am Ende des Jahres gleichmäßig auf unsere drei Projekte auf. Sie kommen also zusätzlich zu den gesammelten Spenden dazu, sind aber bereits in das festgelegte Jahres-Spendenziel eingerechnet. Das Stiftungskapital darf per Gesetz durch niemanden liquidiert werden, sondern bleibt stets fester Bestandteil der Stiftung.
Zustiftungen
In der Regel bekommen wir Spenden zur Unterstützung unserer drei Projekte. Eine weitere Möglichkeit, uns zu unterstützen, ist in Form einer Zustiftung. Eine solche Zustiftung erhöht das Stiftungskapital und bleibt fest gebunden an die Stiftung. Es darf also nicht “ausgegeben” werden, aber es wird ebenso in den vorhandenen Fonds angelegt, deren Erträge wiederum den Projekten zugutekommt. Eine Zustiftung ist insbesondere bei höheren Beträgen sinnvoll.
Infos zur Überweisung
Empfänger
BeA-Stiftung
IBAN
DE36 5206 0410 0005 0258 00
BIC
GENODEF1EK1
Bank
Evangelische Bank
Betrag
500,-
Verwendungszweck 1
(3 Spende-Möglichkeiten)
Projekte 2021
(Ihre Spende wird gleichmäßig auf alle drei Projekte verteilt)
Projekt B 2021
(Ihre Spende geht nur an dieses eine Projekt B)
Projekt A und C 2021
(Ihre Spende geht je zur Hälfte an Projekt A und C)
Verwendungszweck 2
(Adresse für Spendenquittung)
Maria Spendermann
Spendestraße 25
12345 Spendenhausen